KI-generiertErste Hilfe im Betrieb
Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer – die Kosten übernimmt meist die Berufsgenossenschaft.
Kursinhalt
Darum geht's
Gerade weil es in Betrieben immer wieder zu Notfällen kommt, sollten möglichst viele Beschäftigte als betriebliche Ersthelfer ausgebildet sein. Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1). Dafür gibt es zwei Lehrgänge: die Ausbildung für neue Ersthelfer und die Fortbildung, mit der Ersthelfer ihr Wissen alle zwei Jahre auffrischen.
Die Kosten übernimmt in den meisten Fällen die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Bitte vorab klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, und uns die Kostenübernahme im Original zusenden. Wir schulen nach den Vorgaben der Unfallversicherungsträger und sind von ihnen geprüft.
Beide Lehrgänge gibt es als offene Termine bei uns – oder als Inhouse-Schulung direkt im Betrieb, Termin und Uhrzeit nach Absprache.
Ausbildung
Für Beschäftigte, die neu Ersthelfer werden – oder deren letzte Aus- bzw. Fortbildung länger als 2 Jahre zurückliegt. Ganz ohne Vorkenntnisse: alle wichtigen Maßnahmen von Notruf bis Wiederbelebung, mit viel Praxis.
Erste Hilfe Ausbildung (BG-Lehrgang)Fortbildung
Für betriebliche Ersthelfer, deren letzte Aus- oder Fortbildung höchstens 2 Jahre zurückliegt (GUV: 3 Jahre). Wiederholen und vertiefen, mit typischen Notfällen aus dem Arbeitsalltag und eigenen Erfahrungen.
Erste Hilfe Fortbildung (BG-Lehrgang)Inhalte von Aus- und Fortbildung
- Notruf & Eigenschutz
- Bewusstlosigkeit & stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung & AED
- Wunden & starke Blutungen
- Herzinfarkt, Schlaganfall, Schock
- Typische Notfälle am Arbeitsplatz
Abrechnung über die Berufsgenossenschaft
Für betriebliche Ersthelfer übernimmt meist die BG oder Unfallkasse die Kosten – mit dem Abrechnungsformular ganz einfach.
- 1Formular herunterladenBlanko-Abrechnungsformular (PDF) der DGUV
- 2Vom Betrieb ausfüllen lassenMit Unternehmen, Mitgliedsnummer der BG oder Unfallkasse, Stempel und Unterschrift.
- 3Zum Kurs mitbringenDas Original am Kurstag abgeben. Bei der Online-Anmeldung „Arbeitgeber / UVT / BG“ wählen.
Welcher Kurs passt zu mir?
Nur für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (z. B. Kita, Schule). Ruf uns dazu gern an.
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